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Wohnen ist ein Menschenrecht!

Warum es mehr kommunalen Wohnungsbau und einer sozialgerechten Bodennutzung bedarf

Wohnen ist ein Menschenrecht! Aber die Situation am Dortmunder Wohnungsmarkt wird immer enger. Die Mieten steigen, guter und bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel wird immer knapper. Nach Berechnungen der Stadt Dortmund haben rund 50 % der Dortmunder Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Insbesondere Armut, besondere Lebenssituationen oder Diskriminierung erschweren es, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden und auch anmieten zu können.


Wie kann dem begegnet werden? Miet-, Wohnungs- und Sozialrecht ist häufig Bundes- oder Landesrecht. Die Entscheidungen werden damit nicht im Dortmunder Rat gefällt sondern in Düsseldorf oder Berlin. Die meisten Wohnungen der Stadt befinden sich im Besitz von Privaten. Somit kann auch durch die Kommunalwahl allein keine ‚Wende‘ vollzogen werden. Gleichwohl bietet sich kommunaler Handlungsspielraum, der genutzt werden kann um die Situation zu verbessern. Gemeinsam mit weiteren Partnern hat der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. im Netzwerk ‚Arm in arm‘ als Dortmunder Bündnis «Wir wollen Wohnen!» einen Wohnungspolitischen Forderungskatalog zur Kommunalwahl vorgelegt Dieser umfasst die Themenbereiche:

  • Bezahlbaren Wohnraum schaffen und sozialgerechte Bodennutzung
  • Zugang zu Wohnraum sichern und schaffen
  • Bezahlbaren Wohnraum erhalten und schützen

und ist vollständig auf mvdo.de/wirwollenwohnen.html abrufbar.Die Forderung nach der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und bodenpolitischen Handlungsmöglichkeiten wird nachfolgend beispielhaft vorgestellt.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen und sozialgerechte Bodennutzung

Den stärksten Einfluss auf die Vermietung der Wohnungen, hat die Stadt bei eigenen Wohnungen. Hier kann sie selber definieren zu welchem Preis eine Wohnung angeboten wird. Auch Sozialwohnungen mit Belegungsrechten der Stadt und begrenzter Miethöhe stärken einen sozialen Wohnungsmarkt. Sie werden vor allem auch von Genossenschaften, gemeinnützigen Vermieter:innen und sozialen Wohnprojekten sichergestellt.

Die Zahl der geförderten und preisgebundenen Wohnungen geht aber immer weiter zurück. Die neu geförderten Wohnungen im Neubau und in der Bestandsförderung können den Rückgang aktuell bestenfalls aufhalten, geschweige denn die Zahl wieder erhöhen. Die Bemühungen für den kommunalen Mietwohnungsbau sind über drei, 2015/16 ins Leben gerufene, Projekte nicht hinausgekommen. Zugleich gehören über 45.000 Wohnungen, die früher im Eigentum öffentlicher oder früher gemeinnütziger Wohnungsunternehmen waren, heute Finanzinvestor:innen oder börsennotierten Wohnungsunternehmen.

Mit der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) und der DOGEWO21 verfügt die Stadt über die Möglichkeiten um Wohnungsbau zu betreiben. Diese Möglichkeiten werden aktuell leider nur sehr begrenzt genutzt. Wir erwarten hier ein deutlich stärkeres Engagement. Als Zielgröße sollten jährlich 500 geförderte Wohnungen im kommunalen Neubau anvisiert werden, bis 2025 also insgesamt 2.500 Wohnungen.


Wo die Stadt nicht selber baut kann sie über das Planungsrecht und die Vergabe städtischer Grundstücke soziale Investor:innen und Entwickler:innen fördern. Bereits jetzt gilt, dass in jedem neuen Bebauungsplan 25% der späteren Wohnungen Sozialwohnungen sein müssen. Angesichts der aktuellen Wohnungsmarktsituation ist eine Erhöhung dieser städtischen Selbstverpflichtung durchaus sinnvoll. Über die Vergabe städtischer Grundstücke im Konzeptverfahren, kann die Stadt neben dem Preis auch weitere Kriterien, wie die Anzahl der Sozialwohnungen, barrierefreier Wohnungen oder Quartierskonzepte berücksichtigen. Verkauft oder in Erbpacht vergeben wird dann nicht an den:die Höchstbietende:n, sondern an den:die Investor:in mit dem besten Gesamtkonzept.

Weitere Informationen findet ihr unter:
Mieterverein Dortmund: https://www.mieterverein-dortmund.de/

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